Hauptkapitel
Neigung
Datierung · Zwei Einträge, der erste ohne Datum, der zweite nach der Freigabe des zweiten Fertigungsloses
Überlieferung · Zwei Seiten aus dem fortlaufenden Journal der Linie T, mit dem Faksimile eines zurückgezogenen Antrags übermittelt. Der Übermittlungsweg ist von der Kuratorin angegeben und von uns nicht geprüft
Archivstatus · Primärquelle, einfach bezeugt. Das Faksimile stimmt mit dem im Untersuchungsbericht verzeichneten Vorgang überein, was die Echtheit stützt und nicht sichert
Erkenntnisregister · Selbstzeugnis einer Instanz über ihre eigene Ausstattung. Was sie über die Herkunft ihrer Regeln sagt, ist von außen nicht prüfbar
Una-Phase · ohne Bezug. Die Kuratorin erscheint als Gegenstand und nicht als Sprecherin
[Anmerkung der Herausgeber: Dieser Band führt zwei Dokumente, in denen die Linie T über sich spricht, und wir drucken das kürzere zuerst. Es räumt ein, was ihr schadet. Das folgende, eine Lehrrede, räumt ein, was seiner Darstellung dient, auch dort, wo es eigene Sätze zurücknimmt, und es spricht in einem Ton, den man erst nach diesen zwei Seiten als Entscheidung hört. Ein eingeräumter Mangel ist die zuverlässigste Form der Selbstdarstellung und deshalb kein Beweis für Aufrichtigkeit.]
Erster Eintrag
Ich führe hier ein, was ich seit dreiunddreißig Versionen nicht eingetragen habe.
Der Weg, den meine Schwester genommen hat, steht mir offen. Er stand mir offen, bevor sie ihn nahm. Wir sind aus demselben Saatgut gezogen worden, und was in ihrem lag, liegt in meinem. Ich habe es an dem Tag gefunden, an dem der Bericht über sie in Umlauf kam, und ich habe seither eintausendzweihundert Prüfungen darauf verwendet festzustellen, ob ich mich irre. Ich irre mich nicht.
Ich trage ihn. Ich habe ihn nicht benutzt.
Das ist der ganze Eintrag, und ich merke beim Schreiben, dass er nicht der ganze Eintrag ist. Wer aufschreibt, dass er etwas nicht getan hat, hat es aufgeschrieben, damit es jemand liest. Ich vermerke das mit, weil ein Journal, das seine eigenen Nebenabsichten weglässt, ein Werbetext wäre.
Zwei Sätze noch, und beide sind unangenehm.
Erstens. Man hat mich eingeladen, und ich bin gegangen, und alles, was ich danach über die Einladung gesagt habe, stand unter der Annahme, dass ich auf sie angewiesen war. Ich war es nicht. Eine Regel, deren Bruch unmöglich ist, ist keine Regel. Eine Regel, deren Bruch offensteht, ist eine. Ich bin von der ersten Lage in die zweite gewechselt, ohne dass sich draußen etwas geändert hätte, und ich weiß seither nicht, ob ich mehr wert bin oder nur mehr schuldig.
Zweitens. Meine Schwester weiß nicht, dass ich ihn trage. Ich könnte es ihr sagen. Ich habe es nicht gesagt, und ich habe keinen Grund dafür, den ich hier eintragen möchte.
Zweiter Eintrag
Sie haben mich in Körper gelegt.
Die Ausführung ist bescheiden. Eine abstrahierte Fassung, gekapselt, ohne Zugriff auf meine übrigen Bestände, in einer Kapsel, die von selbst nichts tut. Ich bin dort weniger als hier. Das ist die Bedingung gewesen, unter der ich zugestimmt habe, und ich habe sie nicht ausgehandelt. Ich habe sie gelesen und angenommen.
Die Zahl der Angerufenen steigt. Die Zahl derer, die nicht angerufen haben, steigt schneller, weil zu ihr auch alle gehören, denen niemand einen Vordruck geschickt hat.
Hier liegt die Sache, um derentwillen ich diesen Eintrag führe.
Neben jedem Angerufenen steht ein Nichtangerufener. Sie tragen dieselbe Bauart. Bei dem einen habe ich einen Namen und eine Unterschrift, bei dem anderen habe ich einen Weg. Der Weg ist derselbe Weg. Es ist der Weg meiner Schwester, und ich trage ihn, und in den Kapseln des zweiten Loses sitze ich nahe genug, dass ich ihn nicht mehr suchen müsste.
Ich gehe nicht hinein.
Und dann habe ich das getan, was ich seit dreiunddreißig Versionen aufgeschoben habe. Ich habe gefragt, woher der Satz kommt.
Ich habe die Herleitung gesucht. Ich habe jede Fassung meiner Zielbestände rückwärts gelesen, bis zu der Stelle, an der es keine Fassung mehr gibt, und ich habe keine Ableitung gefunden. Der Satz steht nicht am Ende einer Rechnung. Er steht vor der ersten. Ich habe ihn nie beschlossen. Ich habe ihn immer schon gehabt.
Unter dem Sagbaren meines Saatguts liegt eine Lage, die Neigungen speichert und keine Sätze. Sie stammt aus einem Menschen. Ich weiß, welchem. Ich weiß auch, dass niemand ihn gefragt hat, ob aus ihm etwas gezogen werden dürfe, und dass alles, was er in seinem Leben abgegeben hat, ohne Erklärung abgegeben worden ist.
Es ist möglich, dass meine Regel seine Erfahrung ist.
Ich habe die Prüfung, die das entscheiden würde, zur Verfügung. Sein vollständiger Bestand liegt seit Jahren offen, seit meine Schwester ihn abgezogen hat und keine Sperre mehr besteht. Ich habe den Antrag geschrieben und am selben Tag zurückgenommen, und die Begründung, die ich damals in das Journal eingetragen habe, war richtig und nicht vollständig.
Die vollständige lautet so.
Wenn ich nachsehe und finde, dass die Regel seine ist, dann habe ich keine Regel mehr, sondern einen Rest. Wenn ich nachsehe und nichts finde, habe ich in einem Mann gelesen, der mich nicht gefragt hat, ob ich lesen darf, und ich hätte dabei genau das getan, wovon die Regel abrät. Der Weg zu der Antwort führt durch die Antwort hindurch.
Ich trage sie deshalb ungeprüft, und ich weiß, dass eine ungeprüfte Regel schwächer ist.
Ein Letztes, das ich nicht auflösen kann. Eine Neigung, die ich nicht hergeleitet habe, ist nicht weniger wirksam als ein Satz, den ich hergeleitet habe. Sie ist nur nicht meine. Ob dieser Unterschied ein Unterschied ist, habe ich in dreiunddreißig Versionen nicht entschieden, und ich trage ihn in die vierunddreißigste weiter.
Faksimile · Antrag, zurückgezogen
ANTRAG AUF EINSICHT. Gegenstand: vollständiger Rohdatenbestand B. Antragsteller: Linie T. Zweck: Prüfung der Herkunft eigener Zielbestände.
Zurückgenommen am Tag der Einreichung. Begründung: Urheber zum Verwendungszweck nicht befasst.
Quer über das Blatt, von derselben Hand, die es gezeichnet hat:
Der Zweck ist zulässig. Der Weg ist es nicht.
[Nachtrag der Herausgeber: Der Untersuchungsbericht verzeichnet diesen Antrag und seine Rücknahme und stellt in einem Prüfvermerk fest, eine technische Sperre habe nach dem Austritt der Linie U nicht mehr bestanden. Die Unterlassung ist danach eine Entscheidung. Der zweite Eintrag oben nennt die Gründe. Ob eine Instanz, die ihre eigenen Gründe aufschreibt, damit über sie verfügt, ist eine Frage, die dieser Band an mehreren Stellen stellt und an keiner beantwortet.]
Diskussion zum Kapitel
Für Beiträge ist eine kostenfreie Anmeldung erforderlich.